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Terms & Conditions | Statuten (Association Bylaws)

Data protection


This data protection declaration informs you about the nature, scope and purpose of the processing of personal data (hereinafter referred to as "data") within our online offer and the websites, functions and content associated with it, as well as external online presences, such as our social media profiles. (hereinafter collectively referred to as "online offer"). With regard to the terms used, such as "processing" or "controller", we refer to the definitions in Article 4 of the General Data Protection Regulation (GDPR).

Person responsible: Anja Burian, Honorary president
Association name: The Holistic Institute 
Email: info@theholisticinstitute.online

Types of data processed:
- Inventory data (e.g., names, addresses).
- Contact data (e.g., e-mail, telephone numbers).
- Content data (e.g., text entries, audios, photographs, videos).
- Usage data (e.g., web pages visited, interest in content, access times).
- Meta/communication data (e.g., device information, IP addresses).


Categories of data subjects
Visitors and users of the online offer (hereinafter, we also refer to the data subjects collectively as "users").

Purpose of the processing
- Making available the online offer, its functions and content.
- Responding to contact requests and communicating with users.
- Security measures.
- Reach measurement/marketing.

Terminology used
- "Personal data" means any information relating to an identified or identifiable natural person (hereinafter "data subject"); an identifiable natural person is one who can be identified, directly or indirectly, in particular by reference to an identifier such as a name, an identification number, location data, an online identifier (e.g. cookie) or to one or more factors specific to the physical, physiological, genetic, mental, economic, cultural or social identity of that natural person.

- "Processing" means any operation or set of operations which is performed upon personal data, whether or not by automatic means. The term is broad and encompasses virtually any handling of data.

- "Controller" means the natural or legal person, public authority, agency or other body which alone or jointly with others determines the purposes and means of the processing of personal data.

Relevant legal basis
In accordance with Art. 13 DSGVO, we inform you of the legal basis for our data processing activities. If the legal basis is not mentioned in the privacy policy, the following applies: The legal basis for obtaining consent is Art. 6(1)(a) and Art. 7 DSGVO, the legal basis for processing to fulfill our services and carry out contractual measures and respond to inquiries is Art. 6(1)(b) DSGVO, the legal basis for processing to fulfill our legal obligations is Art. 6(1)(c) DSGVO, and the legal basis for processing to protect our legitimate interests is Art. 6(1)(f) DSGVO. In the event that vital interests of the data subject or another natural person require processing of personal data, Art. 6 (1) lit. d DSGVO serves as the legal basis.

Cooperation with processors and third parties
If, in the course of our processing, we disclose data to other persons and companies (order processors or third parties), transmit it to them or otherwise grant them access to the data, this will only be done on the basis of a legal permission (e.g. if a transmission of the data to third parties, such as payment service providers, is necessary for the performance of the contract pursuant to Art. 6 (1) lit. b DSGVO), you have consented, a legal obligation provides for this or on the basis of our legitimate interests (e.g. when using agents, web hosts, etc.).

If we commission third parties to process data on the basis of a so-called "order processing agreement", this is done on the basis of Art. 28 DSGVO.

 

Transfers to third countries
If we process data in a third country (i.e. outside the European Union (EU) or the European Economic Area (EEA)) or if this occurs in the context of the use of third-party services or disclosure, or transfer of data to third parties, this will only occur if it is done to fulfill our (pre-)contractual obligations, on the basis of your consent, due to a legal obligation or on the basis of our legitimate interests. Subject to legal or contractual permissions, we process or allow the processing of data in a third country only if the special requirements of Art. 44 et seq. DSGVO are met. I.e. the processing is carried out, for example, on the basis of special guarantees, such as the officially recognized determination of a level of data protection corresponding to that of the EU (e.g. for the USA by the "Privacy Shield") or compliance with officially recognized special contractual obligations (so-called "standard contractual clauses").

Rights of the data subjects
- You have the right to request confirmation as to whether data in question is being processed and to information about this data, as well as further information and a copy of the data in accordance with Art. 15 DSGVO.
- You have according to. Art. 16 DSGVO the right to request the completion of the data concerning you or the correction of incorrect data concerning you.
- You have the right, in accordance with Art. 17 DSGVO, to request that data concerning you be deleted without delay, or alternatively, in accordance with Art. 18 DSGVO, to request restriction of the processing of the data.
- You have the right to request that the data concerning you that you have provided to us be received in accordance with Art. 20 DSGVO and to request that it be transferred to other data controllers.
- You also have the right to lodge a complaint with the competent supervisory authority in accordance with Art. 77 DSGVO.
- Right of withdrawal
You have the right to revoke any consent given in accordance with Art. 7 (3) DSGVO with effect for the future.
- Right of objection
You may object to the future processing of data relating to you in accordance with Art. 21 DSGVO at any time. The objection can be made in particular against processing for direct marketing purposes.

Cookies and right to object in the case of direct advertising
Cookies" are small files that are stored on users' computers. Various data can be stored within the cookies. The primary purpose of a cookie is to store information about a user (or the device on which the cookie is stored) during or after his or her visit to an online offer. Temporary cookies, or "session cookies" or "transient cookies", are cookies that are deleted after a user leaves an online offer and closes his browser. In such a cookie, for example, the contents of a shopping cart in an online store or a login jam can be stored. Cookies that remain stored even after the browser is closed are referred to as "permanent" or "persistent". For example, the login status can be stored if users visit them after several days. Likewise, the interests of users can be stored in such a cookie, which is used for range measurement or marketing purposes. As a "third-party cookie" cookies are offered by providers other than the responsible party that operates the online offer (otherwise, if it is only its cookies are called "first-party cookies").

We may use temporary and permanent cookies and will explain this in our privacy policy.

If users do not want cookies to be stored on their computer, they are asked to deactivate the corresponding option in the system settings of their browser. Stored cookies can be deleted in the system settings of the browser. The exclusion of cookies can lead to functional restrictions of this online offer.

A general objection to the use of cookies used for online marketing purposes can be declared for a large number of the services, especially in the case of tracking, via the U.S. site http://www.aboutads.info/choices/oder the EU site http://www.youronlinechoices.com/. Furthermore, the storage of cookies can be achieved by disabling them in the browser settings. Please note that not all functions of this online offer can then be used.

 

Deletion of data

The data processed by us will be deleted or restricted in its processing in accordance with Articles 17 and 18 DSGVO. Unless expressly stated within the scope of this data protection declaration, the data stored by us will be deleted as soon as they are no longer required for their intended purpose and the deletion does not conflict with any statutory retention obligations. If the data is not deleted because it is required for other and legally permissible purposes, its processing will be restricted. I.e. the data is blocked and not processed for other purposes. This applies, for example, to data that must be retained for reasons of commercial or tax law.

According to legal requirements in Austria, retention is carried out in particular for 7 years in accordance with Section 132 (1) BAO (accounting records, vouchers/invoices, accounts, receipts, business papers, statement of income and expenditure, etc.), for 22 years in connection with real estate and for 10 years for records in connection with electronically provided services, telecommunications, radio and television services provided to non-entrepreneurs in EU member states and for which the Mini-One-Stop-Shop (MOSS) is used.

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Hosting

The hosting services we use are for the provision of the following services: Infrastructure and platform services, computing capacity, storage space and database services, security services and technical maintenance services, which we use for the purpose of operating this online offer.

In doing so, we, or our hosting provider, process inventory data, contact data, content data, contract data, usage data, meta data and communication data of customers, interested parties and visitors of this online offer on the basis of our legitimate interests in an efficient and secure provision of this online offer pursuant to Art. 6 para. 1 lit. f DSGVO in conjunction with Art. 28 DSGVO. Art. 28 DSGVO (conclusion of order processing contract).

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Collection of access data and log files

We, respectively our hosting provider, collect on the basis of our legitimate interests within the meaning of Art. 6 para. 1 lit. f. DSGVO, we collect data about each access to the server on which this service is located (so-called server log files). The access data includes the name of the website accessed, file, date and time of access, amount of data transferred, notification of successful access, browser type and version, the user's operating system, referrer URL (the previously visited page), IP address and the requesting provider.

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Log file information is stored for security reasons (e.g. for the clarification of abuse or fraud) for a maximum of 7 days and then deleted. Data whose further storage is required for evidentiary purposes is exempt from deletion until final clarification of the respective incident.

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Contacting

When contacting us (e.g. via contact form, e-mail, telephone or via social media), the user's details are processed for the purpose of handling the contact request and its processing pursuant to Art. 6 (1) lit. b) DSGVO. The user's details may be stored in a customer relationship management system ("CRM system") or comparable inquiry organization.

We delete the inquiries if they are no longer necessary. We review the necessity every two years; Furthermore, the legal archiving obligations apply.


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Vereinsstatuten

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen.

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§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen: The Holistic Institute - Verein zur Förderung der Gesundheitspflege

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Ertl, Österreich

(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf Österreich und kann bei Bedarf zu den genannten Zwecken seine Tätigkeit

auf beliebige andere Länder ausdehnen.

(4) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

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§ 2: Zweck

Die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und hat folgenden ideellen Zweck:

Der Zweck dieses ideellen und gemeinnützigen Vereins ist die Gesundheitspflege und allgemeine Selbsthilfe

unter anderem im Rahmen von Kunst und Kultur zur Förderung der Gesundheit. Dieser Verein fördert und

stärkt die Gesundheit des Menschen im möglichst ganzheitlichen Sinne. Die Fürsorge für alte, kranke oder

mit körperlichen und/oder psychischen Gebrechen behafteten Personen wird als essentielle Tätigkeit gesehen.

Unter diesen Vereinsaspekten sollen nicht nur die individuelle und gemeinheitliche Gesundheit und zwischenmenschliche Beziehungen aller Interessierten, sondern auch der gesundheitspflegende Lebensgenuss

erforscht, gefördert und gestärkt werden. Dies kann insbesondere durch Coaching, Yoga, verschiedenste

Therapieformen und Wissensvermittlung erfolgen.

​

§ 3: Mittel, Werte und Aktivitäten zur Erreichung des Vereinszweckes

Als ideelle Mittel dienen:

(1) Umsetzung von Kooperation mit Menschen und Mitgliedern in und mit verschiedenen Sozialgemeinschaften,

Organisationen und Verbänden und sonstigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen

(2) Entwicklung, Gestaltung, Durchführung und Begleitung von Forschungs- und Bildungsprojekten

(3) Internationale Vernetzung und Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten, Fachkundigen und Interessierten

(4) Forschungs- und Bildungsreisen in den Zweckthemen

(5) Weitergabe von Wissen und Erfahrungen insbesondere im ganzheitlichen Gesundheitsförderbereich

(6) Umsetzung und Entwicklung von Forschungsprojekten

(7) Versammlungen und Besprechungen zur Koordinierung von Vereinsinteressen

(8) Abhaltung von Vereinstreffen und Veranstaltungen zur Werbung von Mitgliedern

(9) Teilnahme an Veranstaltungen und Messen

(10) Schaffung von Voraussetzungen für die Ausübung des Vereinszweckes

(11) Mitwirkung bei öffentlichen Anlässen

(12) Gestaltung einer Website, Herausgabe von Mitteilungsblättern, Vereinszeitschriften, Publikationen,

Newsletter

(13) Öffentlichkeitstätigkeiten

(14) Vorträge, Versammlungen, Diskussionsabende, Seminare, Workshops, Tagungen, Webinare

Als materielle und finanzielle Mittel dienen:

(1) Mitgliedsbeiträge

(2) Aufnahmebeiträge

(3) Erlöse aus Veranstaltungen

(4) Forschungszuschüsse

(5) öffentliche Zuschüsse

(6) Erlöse aus Forschungs- und Bildungsprojekten

(7) Bildungsförderungen

(8) Verwertungen

(9) Eigentum und Besitz von Immobilien und Grundstücken

(10) Erträge der Einrichtungen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur Zweckerfüllung

(11) Spenden, Subventionen, freiwillige Beiträge, Förder- und Unterstützungsbeiträge

(12) Einnahmen aus Kooperationen

(13) Andere Zuwendungen wie Sponsoring, Fundraising, Vermächtnisse, Kostenbeteiligungen und Umlagen

im Rahmen der Zweckaktivitäten des Vereines, projektbezogen als auch durch Vereinbarungen mit Partnern,

durch Erfüllungsgehilfen (Betriebsgesellschaft)

(14) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO und

ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet. Es gilt in den gesamten Vereinsstatuten, dass

alle Aktivitäten und Einnahmen im Sinne der Erzielung und des Erhalts des Gemeinnützigkeitsstatus

nach §§ 34 ff BAO auszulegen und einzuhalten sind. Etwaige - in gesonderter Gebarung

geführten - wirtschaftlichen Betätigungen dürfen ausschließlich dem Vereinszweck und damit der

Förderung gemeinnütziger Ziele dienen. Ein im Sinne der abgaberechtlichen Vorschriften begünstigungssch.dlicher

Geschäftsbetrieb kann aufgrund eines Bescheides der zuständigen Abgabenbehörde betrieben

oder andernfalls über gesonderte Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durchgeführt werden.

Vorhandene .berschüsse werden zur Förderung der Vereinszwecke ausgegeben, sofern nicht

Rücklagen gebildet werden.

​

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder sind jene mit einer vollen Beteiligung an der Vereinstätigkeit.

(3) Außerordentliche Mitglieder unterteilen sich in Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.

(3a) Die Fördermitglieder sind Förderer des Vereins ohne Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

(3b) Die Ehrenmitglieder des Vereins haben keine Beitragspflicht und kein Wahlrecht.

(4) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen, die sich besonders um den Verein oder die Ziele des Vereins

verdient gemacht haben, vom/n dem/der Präsident/in durch Beschluss verliehen werden.

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§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Eine Mitgliedschaft im Verein ist für jeden physischen Menschen, sowie für juristische Personen und

rechtsfähige Personengesellschaften möglich.

(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme von ordentlichen,

außerordentlichen und Ehrenmitgliedern entscheidet der/die Präsident/in.

(3) Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

​

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss und bei juristischen Personen

durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.

(2) Der Austritt: Die Mitgliedsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich automatisch; der Austritt ist jederzeit

möglich und hat schriftlich, ohne Frist, an das Präsidium zu erfolgen.

(3) Der Ausschluss durch einstimmigen Präsidiumsbeschluss ist nur möglich, wenn das auszuschließende

Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt oder gefährdet

hat.

(4) Bei einem Beitragsrückstand von mindestens 2 Monaten ist der Verein berechtigt die Mitgliedschaft zu

beenden.

(5) Eine mündlich ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft durch das Präsidium ist gültig. Ansprüche

aus dem Mitgliedschaftsverhältnis enden damit unbeschadet der Ansprüche des Vereins auf bereits bestehende

Forderungen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen oder formlos bei einem Präsidiumsmitglied

erklärt werden.

(6) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Punkt 3 genannten Gründen vom Präsidium

beschlossen werden.

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§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Rechte:

a) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen

des Vereins zu beanspruchen. Eintrittsgelder für diverse Veranstaltungen sind jedenfalls zu bezahlen.

b) Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur ordentlichen zu.

c) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Präsidium die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.

d) Mindestens 1/10 der Mitglieder kann vom Präsidium die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.

e) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Präsidium über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung

des Vereins zu informieren. Wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen

verlangt, hat das Präsidium den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier

Wochen zu geben.

f) Die Mitglieder sind vom Präsidium über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren.

Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.

(2) Pflichten:

a) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen,

wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte.

b) Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

c) Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der vom Präsidenten/von der Präsidentin

beschlossenen Höhe verpflichtet.

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§ 8: Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Generalversammlung, das Präsidium, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.

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§ 9: Generalversammlung

(1) Eine ordentliche Generalversammlung findet zumindest alle 5 Jahre statt. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet binnen vier Wochen statt auf:

a) Beschluss des Präsidiums oder der ordentlichen Generalversammlung

b) schriftlichen Antrag von mindestens 1/10 der Mitglieder

c) Verlangen der Rechnungsprüfer

(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen können alle Mitglieder

mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail (an die vom

Mitglied dem Verein bekannt gegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung

der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch

das Präsidium oder durch die/einen Rechnungsprüfer.

(4) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung

beim Präsidium schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.

(5) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur ordentliche.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege

einer schriftlichen Bevollmächtigung ist nicht zulässig.

(6) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

(7) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert

oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der

abgegebenen gültigen Stimmen.

(8) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident, in dessen Verhinderung der/die Vizepräsident/in.

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§ 10: Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

a) Beschlussfassung über den Voranschlag

b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und Rechnungsabschlusses unter Einbindung

der Rechnungsprüfer

c) Wahl, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Präsidiums und der Rechnungsprüfer

d) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein

e) Entlastung des Präsidiums für die abgelaufene Funktionsperiode

f) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins

g) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen

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§ 11: Präsidium

(1) Das Präsidium besteht aus:

(a) Präsident/in

(b) Vize-Präsident/in

(2) Das Präsidium wird von der Generalversammlung gewählt. Das Präsidium hat bei Ausscheiden eines

gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die

nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt das Präsidium

ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist

jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck

der Neuwahl eines Präsidiums einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig sein,

hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators

beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.

(3) Die Funktionsperiode des Präsidiums beträgt 5 Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Präsidium

ist persönlich auszuüben.

(4) Das Präsidium wird vom Präsidenten, bei Verhinderung vom/von der Vizepräsident/in schriftlich oder

mündlich einberufen. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und

beide von ihnen anwesend sind.

(5) Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gilt die

Stimme des Vorsitzenden.

(6) Den Vorsitz führt der/die Präsident/in, bei Verhinderung der/die Vizepräsident/in.

(7) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Präsidiumsmitglieds

durch Enthebung und Rücktritt.

(8) Die Präsidiumsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.

(9) Die Präsidiumsmitglieder üben ihre Tätigkeit als Leitungsorgan ausschließlich ehrenamtlich aus.

​

§ 12: Aufgaben des Präsidiums

(1) Dem Präsidium obliegt die Leitung des Vereins.

(2) Das Präsidium hat den Verein mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organs im Rahmen

dieses Statuts und der Beschlüsse der Generalversammlung zu führen.

(3) Zur Regelung der inneren Organisation kann vom Präsidium unter Berücksichtigung dieses Statuts eine

Geschäftsordnung beschlossen werden.

(4) In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

! für den geregelten Ablauf des Betriebes zu sorgen

! Verwaltung des Vereinsvermögens und Einrichtung eines Rechnungswesens

! Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit

! Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft

! Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Beitrittsgebühr

! Information der Vereinsmitglieder über Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss

! Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlung

! Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern

! Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins

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§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Präsidiumsmitglieder

(1) Der Präsident ist der höchste Vereinsfunktionär und führt die laufenden Geschäfte des Vereines. Er vertritt

den Verein nach außen, gegenüber Behörden und dritten Personen.

(2) Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Präsidenten/

in. Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des Präsidenten der/die Vizepräsident/in.

(3) Im eigenen Namen oder für einen anderen geschlossene Geschäfte eines Präsidiumsmitglieds mit dem

Verein (Insichgeschäfte) bedürfen der Zustimmung eines anderen, zur Vertretung oder Gesch.ftsführung

befugten Organwalters.

(4) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen,

können ausschließlich von den Präsidiumsmitgliedern erteilt werden.

(5) Bei Gefahr im Verzug ist der Präsident berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich

der Generalversammlung oder des Präsidiums fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen

zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige

Vereinsorgan.

(6) Der/die Präsident/in führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Präsidium.

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§ 14: Rechnungsprüfer

(1) Zwei unabhängige und unbefangene Personen werden von der Generalversammlung für 5 Jahre als

Rechnungsprüfer gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme

der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.

(2) Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung

des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung

der Mittel. Das Präsidium hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen

und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben der Generalversammlung über

das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

​

§ 15: Schiedsgericht

(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne

Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und

kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.

(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet,

dass ein Streitteil dem Präsidium ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung

durch das Präsidium binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits

ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch das Präsidium innerhalb

von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches

Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den

Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der

Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.

(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit

aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen.

Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.

​

§ 16: Freiwillige Auflösung des Vereins

(1) Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit

der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

(2) Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu

beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem

dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.

(3) Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende

Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu

verwenden, wobei das Vereinsvermögen möglichst an eine Einrichtung mit gleichen Zielen übertragen

werden soll. Diese Einrichtung darf das übertragene Vermögen wieder nur für gemeinnützige Zwecke im

Sinne der §§ 34 ff BAO verwenden.

(4) Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der

zuständigen Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen.

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